Barrierefreiheit (WCAG): Websites für alle zugänglich machen
TL;DR - die Kurzfassung
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Websites müssen für alle Menschen zugänglich sein. Ob das für dein Unternehmen gilt, hängt von Größe und Art ab. Und selbst wenn du ausgenommen bist: Barrierefreiheit macht Websites für alle besser - und hilft nebenbei beim Ranking.
Was Barrierefreiheit im Web bedeutet
Web-Barrierefreiheit bedeutet: Deine Website kann von allen Menschen genutzt werden - unabhängig davon, ob sie sehbeeinträchtigt sind, motorische Einschränkungen haben, Farben nicht unterscheiden können oder auf assistive Technologien wie Screenreader angewiesen sind.
Der internationale Standard dafür sind die WCAG - Web Content Accessibility Guidelines, herausgegeben vom W3C. Aktuelle Version: WCAG 2.2 (seit Oktober 2023). WCAG 3.0 ist noch in Entwicklung.
Die POUR-Prinzipien
WCAG basiert auf vier Grundprinzipien:
- Perceivable (Wahrnehmbar): Alle Inhalte müssen wahrnehmbar sein - z.B. Bilder mit Alt-Texten, Videos mit Untertiteln
- Operable (Bedienbar): Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein, nicht nur per Maus
- Understandable (Verständlich): Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein - klare Sprache, vorhersehbares Verhalten
- Robust: Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln kompatibel sein
Die WCAG-Konformitätsstufen
WCAG kennt drei Stufen:
- Stufe A: Mindestanforderungen - ohne diese ist die Website für manche Nutzergruppen nicht nutzbar
- Stufe AA: Standard für die meisten gesetzlichen Anforderungen - empfohlen für alle Unternehmenswebsites
- Stufe AAA: Maximale Barrierefreiheit - in der Praxis für viele Inhalte nicht vollständig erreichbar
WCAG 2.1 AA ist der Zielstandard für das BFSG und die meisten öffentlichen Stellen in der EU.
Das BFSG: Was seit Juni 2025 gilt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882). Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die digital Dienstleistungen an Verbraucher erbringen - z.B. E-Commerce, digitale Services, Banken, Telekommunikation.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind für Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen.
Für reine Unternehmenswebsites ohne Webshop oder digitale Dienstleistungen gilt das BFSG nicht automatisch. Wer jedoch einen Online-Shop betreibt oder digitale Services anbietet, ist betroffen.
Warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht sinnvoll ist
Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Hinzu kommen Millionen ältere Menschen, die mit kleiner Schrift oder schlechtem Kontrast kämpfen. Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen - nicht weniger.
Dazu kommt der SEO-Effekt: Alt-Texte helfen Google beim Verstehen von Bildern, saubere HTML-Semantik verbessert das Crawling. Gutes On-Page SEO und Barrierefreiheit fördern sich gegenseitig. Auch die Page Speed profitiert: schlanker, sauberer Code lädt schneller. Und was für Menschen mit Einschränkungen zugänglich ist, ist fast immer auch für alle anderen besser.
Häufig gestellte Fragen zu
Barrierefreiheit (WCAG)
WCAG ist der internationale technische Standard für Barrierefreiheit - herausgegeben vom W3C. Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet und WCAG 2.1 AA als technischen Referenzstandard nutzt. WCAG definiert das Was, BFSG das Für-wen-es-verpflichtend-ist.
Das hängt von Größe und Art ab. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind für Dienstleistungen ausgenommen. Für alle anderen, die digital Dienstleistungen an Verbraucher erbringen (z.B. Online-Shops), gilt es seit dem 28. Juni 2025.
Erste Schritte: automatische Tools wie WAVE (wave.webaim.org) oder Lighthouse in Chrome DevTools prüfen viele WCAG-Kriterien. Allerdings decken automatische Tests nur etwa 30-40% der Anforderungen ab. Eine vollständige Prüfung braucht manuelle Tests - auch mit Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver.
Fehlende Alt-Texte bei Bildern, mangelnder Farbkontrast (unter 4,5:1), fehlende Tastaturnavigation, Formulare ohne beschriftete Felder und Videos ohne Untertitel. Die meisten davon sind einfach zu beheben - und verbessern gleichzeitig die allgemeine Qualität der Website.
Ja - indirekt. Alt-Texte helfen Google beim Verstehen von Bildern, saubere HTML-Semantik verbessert das Crawling, und bessere Nutzererfahrung senkt die Absprungrate. Barrierefreiheit und SEO-freundliche Struktur bedingen sich gegenseitig.
WCAG 2.1 AA ist der gesetzliche Referenzstandard in Deutschland und der EU. WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 offiziell und fügt einige neue Kriterien hinzu - besonders für mobile Nutzung und kognitive Einschränkungen. WCAG 3.0 ist noch in Entwicklung und noch nicht rechtsverbindlich.
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