Cookie erklärt: Typen, Tracking und DSGVO-Pflicht
TL;DR - die Kurzfassung
Jede Anfrage, die dein Browser an eine Website schickt, kennt standardmäßig keinen Kontext. Kein Gedächtnis, kein Wiedererkennungswert. Cookies lösen dieses Problem: Der Server sendet beim ersten Aufruf eine kleine Textdatei - der Browser speichert sie lokal und schickt sie bei jedem Folgeaufruf automatisch zurück. So entsteht Kontinuität: dein Warenkorb bleibt, dein Login bleibt, und im Marketing-Kontext auch die Information darüber, woher du kommst und was du angeschaut hast.
Die vier Cookie-Typen, die du kennen musst
Session-Cookies
Gelten nur für die aktive Browsersitzung. Sobald du den Tab schließt, sind sie weg. Typischer Einsatz: Login-Status, Warenkorb, Formular-Zwischenstände. Kein Ablaufdatum, kein persistent gespeichertes Profil. Datenschutzrechtlich meist unkritisch.
Persistent-Cookies
Bleiben gespeichert bis zum definierten Ablaufdatum. Erinnern dich beim nächsten Besuch: Spracheinstellung, gespeicherter Login, deine Cookie-Consent-Entscheidung. Letzteres ist kein Randaspekt - die Einwilligung aus dem Cookie-Banner speicherst du genau so.
First-Party-Cookies
Werden von der Domain gesetzt, die du gerade besuchst. Analytics-Tools (wenn korrekt konfiguriert), Login-Systeme oder eigene Tracking-Lösungen nutzen sie. Datenschutzrechtlich weniger problematisch als Third-Party-Cookies, aber nicht automatisch einwilligungsfrei.
Third-Party-Cookies
Werden von externen Domains gesetzt - über eingebettete Werbemittel, Tracking-Pixel oder Social-Media-Buttons. Google Ads, Meta, LinkedIn: Diese Anbieter setzen Cookies, um dich über verschiedene Websites hinweg zu verfolgen. Das ist die Basis von Retargeting. Und das ist das, was gerade systematisch abgebaut wird.
Wofür Cookies im Marketing gebraucht werden
Cookies sind die Grundlage fast aller digitalen Marketing-Metriken - von der Klickmessung bis zur Zielgruppenbildung.
- Conversion-Messung: Ein Cookie speichert, dass jemand auf deine Anzeige geklickt hat. Füllt er später das Kontaktformular aus, wird diese Conversion der Anzeige zugeordnet.
- Retargeting: Jemand besucht deine Website ohne zu konvertieren. Ein Third-Party-Cookie registriert das. Auf der nächsten Website sieht er deine Anzeige - weil der Cookie ihn wiedererkannt hat.
- Analyse: Tools wie Google Analytics messen Seitenaufrufe, Verweildauer und Absprungrate über Cookies und zeigen dir, wie Besucher deine Website nutzen.
- Personalisierung: Inhalte werden auf Basis früherer Besuche angepasst - welche Seiten aufgerufen wurden, welche Themen interessieren.
Was das TDDDG und die DSGVO verlangen
Seit § 25 TDDDG (ehemals TTDSG, umbenannt seit Mai 2024) gilt: Nicht-essenzielle Cookies dürfen nur mit aktiver, freiwilliger Einwilligung gesetzt werden. Das gilt auch für B2B-Websites. Kein vorausgewähltes Häkchen, keine stillschweigende Einwilligung durch Weiternavigieren. Mehr zum Thema Datenschutz auf Webflow-Websites findest du in unserem Blog.
Ohne Einwilligung erlaubt:
- Session-Cookies für Warenkörbe und Logins
- Technisch notwendige Cookies (Sicherheit, Load-Balancing)
- Cookies, die ausschließlich der Kommunikationsübertragung dienen
Einwilligung zwingend erforderlich:
- Analytics-Cookies (Google Analytics ohne cookielose Konfiguration)
- Werbe- und Targeting-Cookies
- A/B-Test-Tools, die Nutzerprofile erstellen
Verstöße können teuer werden: Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro vor, je nachdem was höher ist (European Data Protection Board). Das TDDDG sieht separat Bußgelder bis 300.000 Euro vor.
Was bedeutet das konkret für deine Website?
Kurze Antwort: Du brauchst einen Cookie-Banner, wenn du Tracking-Tools wie Google Analytics, Google Ads, Meta Pixel oder LinkedIn Insight Tag einsetzt. Punkt.
Was du konkret brauchst:
- Cookie-Banner mit echtem Opt-in - kein "Durch Weiternutzen stimmst du zu"
- Dokumentierte Einwilligungen - wer hat wann was akzeptiert
- Opt-out-Möglichkeit - Nutzer müssen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können
- Datenschutzerklärung, die alle gesetzten Cookies benennt und erklärt
Wenn du noch keinen Cookie-Banner hast oder dir nicht sicher bist, ob deiner rechtskonform ist: Das ist die Aufgabe, die oben auf die Liste gehört.
Das Ende der Third-Party-Cookies
Firefox und Safari blockieren Third-Party-Cookies bereits standardmäßig. Google Chrome setzt seit 2025 auf nutzerseitige Opt-out-Kontrolle via Privacy Sandbox statt eines kompletten Blockierens - hat den geplanten Phase-out aber mehrfach verschoben. Das Ergebnis: Cross-Site-Tracking über Cookies wird unzuverlässiger, unabhängig davon, was Chrome noch entscheidet.
Was Marketer stattdessen aufbauen sollten:
- Server-Side-Tracking - Events werden serverseitig erfasst, Browser-Beschränkungen greifen nicht
- First-Party-Daten - direkt gesammelt: E-Mail-Adressen, CRM-Daten, Newsletter-Engagement
- UTM-Parameter - sessionbasiertes Tracking ohne Cookies via URL-Parameter
Der Übergang ist keine Apokalypse, aber er braucht Vorbereitung. Wer jetzt auf First-Party-Daten setzt, verliert beim Cookie-Sterben nichts.
Häufig gestellte Fragen zu
Cookie
First-Party-Cookies werden von der Website gesetzt, die du besuchst - für Login, Analytics oder Warenkorb. Third-Party-Cookies kommen von externen Domains, die in die Seite eingebettet sind, zum Beispiel von Google Ads oder Meta. Sie ermöglichen websiteübergreifendes Tracking und sind die Basis von Retargeting.
Ja. Das TDDDG (§ 25) und die DSGVO gelten unabhängig davon, ob deine Besucher Privat- oder Geschäftskunden sind. Wer nicht-essenzielle Cookies setzt - also Analytics oder Ads-Tracking - braucht eine aktive Einwilligung. Das gilt auch für reine B2B-Websites.
Retargeting wird ungenauer, Conversion-Attribution über mehrere Websites hinweg schwieriger. Wer seine Tracking-Strategie auf First-Party-Daten und Server-Side-Tracking umgestellt hat, verliert wenig. Wer noch vollständig auf Third-Party-Cookies setzt, verliert irgendwann den Großteil seiner Mess-Grundlage.
Nein. Technisch notwendige Cookies - für Login, Warenkorb oder Sicherheit - sind auch ohne Einwilligung erlaubt. Datenschutzrelevant werden Cookies erst, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten oder Nutzerprofile erstellen. Typ und Zweck entscheiden, ob eine Einwilligung nötig ist.
Das Ablaufdatum wird beim Setzen des Cookies festgelegt und kann technisch beliebig lang sein. Datenschutzbehörden empfehlen für Analyse-Cookies eine maximale Laufzeit von 12 Monaten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Speicherdauer noch dem ursprünglichen Zweck entspricht.
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